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Container Baugenehmigung

Container Baugenehmigung

Einfach einen Seecontainer gebraucht kaufen und aufstellen – schon gehören Platzprobleme der Vergangenheit an. So einfach ist es in den meisten Fällen leider nicht. Denn je nach Aufstellort und -dauer sowie Art der Gebäude benötigen Sie für Containeranlagen eine Baugenehmigung. Wann das der Fall ist, hängt auch von Ihrem Bundesland und den jeweiligen Landesbauordnungen ab. Denn verschiedene Bundesländer haben teilweise unterschiedliche Vorschriften. Genaue Anforderungen und Informationen finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung oder als Auskunft von Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Wann brauche ich für Container eine Baugenehmigung?

Obwohl sich Wohncontainer oder Bürocontainer problemlos wieder abbauen und versetzen lassen, zählen sie in der Regel nach Landesbauordnung nicht als fliegende Bauten, sondern als bauliche Anlagen. Lediglich bei einer vorübergehenden Lösung, die nicht länger als drei bis sechs Monate genutzt wird, kann es Ausnahmen geben. In den meisten Fällen brauchen Sie für Container als bauliche Anlagen eine Baugenehmigung.

Lagercontainer sind oft ein Grenzfall. Je nach Bundesland und Größe gelten hier andere Vorschriften. Kleine Container können teilweise ohne Genehmigung aufgestellt werden. In vielen Fällen reicht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Form einer Bauanzeige aus. Andererseits können die Container auch als Bauerweiterung der Gebäude gelten, wodurch andere Vorgaben zu beachten sind.

Wie bekomme ich die Genehmigung für Wohncontainer und Bürocontainer?

Neben der Landesbauordnung bestimmt auch der Bebauungsplan, welche Unterlagen Sie brauchen und ob ein Bauantrag für einen Container Erfolg hat. In Wohngebieten ist es aufgrund der strengen Anforderungen oft nicht einfach, eine Genehmigung für das Aufstellen eines Containers zu bekommen. Mit einer Bauvoranfrage bei Ihrer Gemeinde können Sie klären, ob Ihr Bauvorhaben für einen Lagercontainer als Gartenhaus, Garage oder Schuppen Erfolg verspricht.

In Gewerbegebieten ist das Aufstellen von Containern meistens kein Problem. Hier können Sie sich die Bauvoranfrage sparen und gleich die erforderlichen Unterlagen für eine Baugenehmigung einreichen. Den Bauantrag für einen Container können nur bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser stellen. Dazu gehören beispielsweise Architekten, Bauingenieure oder Handwerksmeister. An Unterlagen benötigen Sie laut Baurecht Folgendes:

  • ausgefüllter Bauantrag
  • Bauzeichnungen der Container
  • katasteramtlicher Lageplan
  • Baubeschreibung der Seecontainer
  • Berechnung der bebauten Fläche, des umbauten Raums und der Grundflächenanzahl
  • technische Nachweise zur Standsicherheit, Wärmeschutz und ggf. Schallschutz
  • bei gewerblichen Bauvorhaben eine Betriebsbeschreibung

Bis Sie die Genehmigung für Ihren Container erhalten, vergehen in der Regel zwei bis drei Monate. Deswegen lohnt es sich, Ihren 20-Fuß- oder 40-Fuß-Büro- oder Wohncontainer frühzeitig zu planen und den Antrag für die Bauten aus Containern zu stellen.

Wann kann ich Container ohne Baugenehmigung aufstellen?

Wenn Container lediglich temporär als sogenannte Behelfsbauten aufgestellt werden, ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Das ist beispielsweise der Fall bei einem Baucontainer, der lediglich für die Dauer der Baustelle vor Ort ist. Das Gleiche gilt für Container, die bei Veranstaltungen als Unterkunft, Sanitäranlagen oder Lager zum Einsatz kommen. Für sie ist zwar keine Baugenehmigung, meistens aber eine Anfrage zur Nutzung und Aufstellung erforderlich.

In einigen Fällen kommt es nicht nur auf den geplanten Zeitraum für die Aufstellung der Container, sondern auch auf die geplante Nutzung der Anlage an: Container, die Sie beispielsweise als Gartenlaube nur im Sommer nutzen, können ebenfalls von einer Genehmigung befreit sein. Dies liegt meist im Ermessen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde.

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