Contivus | AGB

AGB

Schnelle Lieferung
Weite Verbreitung
Sichere Bezahlung
5-Sterne-Bewertung
Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERKAUFSBEDINGUNGEN

Diese Bedingungen regeln die Vereinbarung zwischen der Contivus GmbH und dem Käufer in Bezug auf die in der Rechnung beschriebenen Geräte.
Alle Verkäufe erfolgen unter der Bedingung, dass der Käufer diese Bedingungen akzeptiert.
Das Eigentum an der Ware geht mit der Abholung auf den Käufer über.

BESTELLBESTÄTIGUNG

Schriftliche Bestellungen sind verbindlich und unterliegen der Verfügbarkeit der Geräte.

GARANTIEN & GEWÄHRLEISTUNGEN

  • 30-tägige Geld-zurück-Garantie: Vollständige Rückerstattung abzüglich Lieferkosten und einer Bearbeitungsgebühr pro Container, falls innerhalb von 30 Tagen beantragt.
  • Zustandsgarantie: Abhängig vom Zustand des Containers, mit spezifischen Ausschlüssen und Abhilfen.
  • NEUE (One-Trip) Container: 10 Jahre Garantie auf Türen (ordnungsgemäßes Öffnen und Schließen zur Sicherung des Inhalts), Böden (frei von Löchern) und Dächer (frei von Lecks).
  • Cargo Worthy (CW) und Wind- und Wasserfest (WWT): 1 Jahr Garantie auf Türen (ordnungsgemäßes Öffnen und Schließen), Böden (frei von Löchern) und Dächer (frei von Lecks).
  • Ausschlüsse: Die Garantie deckt keine Mängel ab, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen, normale Abnutzung usw. verursacht wurden.

Die Contivus GmbH wird innerhalb des Garantiezeitraums Reparaturen vornehmen oder veranlassen, falls ein Gerät nicht den oben genannten Bedingungen entspricht. Diese Garantie deckt keine kosmetischen Mängel ab. Die Contivus GmbH wird ISO-zertifizierte Reparaturflicken für Löcher bereitstellen. Der Käufer erkennt an, dass Container Oberflächenrost, Dellen und Kratzer aufweisen können, die mit normaler Abnutzung einhergehen. One-Trip-Container können Gebrauchsspuren einer einmaligen Nutzung aufweisen, wie z. B. Gabelstaplermarken, leichte Dellen oder Kratzer. Dies ist selten, aber möglich.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR GARANTIEN

Abgesehen von den in Abschnitt 3 aufgeführten Garantien lehnt die Contivus GmbH alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen und Gewährleistungen ab, einschließlich:

  • Design, Zustand, Verfügbarkeit, Betrieb oder Gebrauchstauglichkeit der Geräte.
  • Eignung der Geräte für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Nutzung.
  • Übereinstimmung der Geräte mit den Anforderungen einer bestimmten Rechtsordnung.

Die Contivus GmbH haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Geräte verursacht wurden oder angeblich verursacht wurden, einschließlich entgangener Gewinne oder spezieller, Folgeschäden oder exemplarischer Schäden.

LIEFERUNG

Die Contivus GmbH vermittelt die Lieferung über Drittanbieter und übernimmt keine Haftung für Transportschäden.
Der Kunde ist für den festgelegten Abladeort und alle Probleme während der Lieferung, einschließlich der Abholung oder des Abschleppens des LKWs, verantwortlich.

Die Contivus GmbH haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund verspäteter oder verzögerter Lieferungen. Der Kunde hat sich an die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland zu halten, falls Geräte während des Transports verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden. Im Falle einer Stornierung der Bestellung können Gebühren anfallen, darunter Stornierungs-, Wiederauffüllungs- und andere direkte Kosten.

RECHTSMITTEL / VERZICHT

Die Rechtsmittel der Contivus GmbH bestehen zusätzlich zu anderen gesetzlichen Ansprüchen.
Das Versäumnis, auf eine Vertragsleistung zu bestehen, oder der Verzicht auf eine Vertragsverletzung bedeutet keinen Verzicht auf andere Vertragsbedingungen oder zukünftige Verstöße.

ABTRETUNG

Der Käufer darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Contivus GmbH abtreten. Dritte können diese Vereinbarung nicht ohne schriftliche Zustimmung der Contivus GmbH übernehmen.

GESAMTE VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

SCHADLOSHALTUNG

Der Käufer verpflichtet sich, die Contivus GmbH, ihre Vertreter und Mitarbeiter auf eigene Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Klagen, Kosten und Gebühren (einschließlich Anwaltskosten), die mit dem Verkauf, der Nutzung oder der Veräußerung der Geräte in Verbindung stehen.

ABHOLUNG UND LAGERUNG / ZAHLUNG

Die Geräte müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Verkaufsdatum abgeholt werden, andernfalls fallen Lagergebühren von 10,00 USD pro Container an.
Überfällige Zahlungen unterliegen einer Servicegebühr.

STEUERN, ZÖLLE UND GESETZESKONFORMITÄT

  • Die Geräte wurden ausschließlich für den internationalen Transport genutzt und befinden sich am Abholort unter vorübergehender Zulassung gemäß dem Übereinkommen über vorübergehende Zulassung (Istanbul-Konvention) sowie den relevanten internationalen und nationalen Gesetzen.
  • Die Geräte wurden für keine andere Nutzung qualifiziert.
  • Der Käufer übernimmt die Haftung für und zahlt alle Steuern, Gebühren und Abgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkaufs- oder Nutzungssteuern, Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere behördliche Abgaben im Zusammenhang mit der beabsichtigten Nutzung oder dem Verkauf der Geräte durch den Käufer.
  • Der Käufer stellt die Contivus GmbH von jeglichen Strafen, Bußgeldern oder Zinsen in diesem Zusammenhang frei.

HÖHERE GEWALT

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von unkontrollierbaren Ereignissen.

RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Alle Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

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