Rechtliche Vorgaben für Bau- und Lagercontainer
Für das Aufstellen von Baustellencontainern benötigen Sie, anders als beispielsweise bei einem Lager- oder Bürocontainer auf Ihrem Firmengelände, in der Regel keine Baugenehmigung. Der Hintergrund: Der Baucontainer kommt ausschließlich für die Dauer der Baustelle zum Einsatz. Dadurch handelt es sich rechtlich nicht um eine bauliche Anlage, sondern um sogenannte fliegende Bauten.
Soll der Baucontainer im öffentlichen Raum platziert werden, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis, auch als Stellgenehmigung bekannt, erforderlich. Diese erhalten Sie von der zuständigen Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde. Teilweise erhalten Sie in diesem Zusammenhang Auflagen zur Verkehrssicherung.
Da Baurecht Länder- und Gemeindesache ist, gelten je nach Region andere Vorgaben und Gebühren. Wenn Sie auf Ihren Baustellen einen oder mehrere Baucontainer benötigen, sollten Sie sich daher frühzeitig beim zuständigen Amt melden, um die nötigen Informationen rund um die jeweilige Vorgehensweise zu erhalten.